Auswirkungen der EU Funkanlagen Direktive auf Shift und Roms?

Silva

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11 Januar 2024
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Samsung wird die Entsperrung des Bootloaders mit dem nächsten Update blockieren.
Laut https://www.schmidtisblog.de/samsun...ck-mit-one-ui-8-aber-nicht-freiwillig-1781417
Schreibt die EU vor :

Ist das so richtig dass man so weit gehen muss? Muss die Beschreibung im Shop geändert werden?
Wie ist "autorisiert" definiert?
Der Blog verweist auf "2014/53/EU" als Grund.

Stimmt irgendwie nicht überein mit dem, was auf Wikipedia steht.
 
Die unter Kritik auf Wikipedia zitierte Stelle ist halt riskant weil auch etwas schwammig

Auf Kritik ist insbesondere die Bestimmung aus Artikel 3(3) gestoßen, die festlegt: „Funkanlagen müssen so gebaut sein, dass Folgendes gewährleistet ist: […] i) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.
Das kann man durchaus auslegen wie Samsung.
 
Nur der Gesetzestext ist 11 Jahre alt und ich sehe keine Updates dazu, wo es eine Deadline bis 1. August gibt.

Weiters wäre da der Aufschrei der Communities sehr viel lauter und ich habe da noch nichts darüber gelesen.
 
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In der Graphene-Community wurde das auch besprochen. Da hat man sich darauf geeinigt, dass es um den Baseband-Chip geht und dieser Bewertung kann ich mich anschließen. Im Übrigen ist
schmidtisblog schrieb:
da Samsung bislang meist offen gegenüber Softwaremodifikationen war
ein schlechter Scherz. Es gibt keine Firma (außer solche, die das Unlocken komplett verhindert), die so gegen CustomOS kämpft, wie Samsung (Knox-Konfomität).
 
Es wär doch wichtig dass die EU das sauber klar stellt, auf die Ideen einer Community ist rechtlich nicht zu bauen. Wenn dann jemand sich ggf. unnötig Sorgen macht, stellt er vielleicht ein Projekt ein.

Samsung Knox sehe ich in Zeiten von Verified/Secured/Measured Boot als doppelt gemoppelt an ohne Mehrwert. Gibt es denn einen über das was Android bietet hinaus ausser entsperrte Bootloader mit großem ! und Warndreieck zu versehen und Leute unnötig nervös zu machen? ;)
 
Es wär doch wichtig dass die EU das sauber klar stellt
Tut sie doch schon im Gesetz:
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2014/53/oj/eng schrieb:
The user, the radio equipment or a third party should only be able to load software into the radio equipment where this does not compromise the subsequent compliance of that radio equipment with the applicable essential requirements. […] Verification by radio equipment of the compliance of its combination with software should not be abused in order to prevent its use with software provided by independent parties.
Samsung Knox sehe ich in Zeiten von Verified/Secured/Measured Boot als doppelt gemoppelt an ohne Mehrwert.
Das ist es eben gerade nicht: Samsung-Geräte ohne Samsung-Knox haben als Second-Hand-Verkauf oder Gewährleistungs-/Garantiefall schlechte Karten, auch, wenn das Original-Hersteller-OS wieder installiert wurde. Denn es beweist, dass auf dem Gerät schon mal ein alternatives OS eingespielt wurde. Ohne Samsung Knox laufen zahlreiche Dienste (z.B. Google Pay) auf Samsung-Geräten nicht mehr.
 
Da hat man sich darauf geeinigt, dass es um den Baseband-Chip geht und dieser Bewertung kann ich mich anschließen.
Wenn wir annehmen, dass Samsung damit rein verhindern möchte, dass das Modem modifiziert wird, so sind wir auch schon konform.
Da beim SP8 nur Firmware genutzt werden kann, welche mit unserem Schlüssel signiert ist, wegen Secure Boot, selbst wenn das Gerät entsperrt wurde.
 
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Dann ist hier vielleicht Koinzidenz aber nicht Kausalität gegeben mit Samsungs komischer Entscheidung. Sehr gut. Aber auch schade denn von Updatefrequenz, Hardware und Sicherheit waren sie gar nich so schlecht. (Knox und unnütze Software als Vorinstallation mal ausgenommen)
 
Nur der Gesetzestext ist 11 Jahre alt und ich sehe keine Updates dazu, wo es eine Deadline bis 1. August gibt.

Weiters wäre da der Aufschrei der Communities sehr viel lauter und ich habe da noch nichts darüber gelesen.

Die RED Richtlinie wurde mehrfach überarbeitet, ursprünglich war der Stichtag der 01.08.2024, dieser wurde aber aber mit Verordnung 2023/2444 vom 20.07.2023 auf den 01.08.2025 verschoben.

Seit 01.08.2025 sind somit die Artikel 3.3 (d), (e) & (f) verpflichtend einzuhalten.

  • (d) Sie haben weder schädliche Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb noch bewirken sie eine missbräuchliche Nutzung von Netzressourcen, wodurch eine unannehmbare Beeinträchtigung des Dienstes verursacht würde.
  • (e) Sie verfügen über Sicherheitsvorrichtungen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten und die Privatsphäre des Nutzers und des Teilnehmers geschützt werden.
  • (f) Sie unterstützen bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug.
Der Volltext der Verordnung - https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.153.01.0062.01.DEU

Hier einmal eine wesentliche Zusammenfassung des TÜV SÜD

 
Danke, ich hatte die nachfolge Verordnung nicht griffbereit.
Wobei ich mich schon frage wie man (e) und (f) mit Google Diensten einhalten soll :D