Mich würde auch stark interessieren, welches Rechnungsdatum auf der Shift-Rechnung eines Shift 8 steht. Wirklich das Zahlungsdatum??? Oder doch das Liefer- und Leistungsdatum, wie es steuerlich korrekt sein muss?
Das Rechnungsdatum hat überhaupt nichts mit der Zahlung und/oder Liefer-/Leistungsdatum zu tun.
Das Rechnungsdatum sagt einfach nur, wann die Rechnung erstellt wurde.
Die Lieferung kann auch zwei Monate zuvor stattgefunden haben und trotzdem ist die Rechnung korrekt ausgestellt worden.
Für Selbstständige, die das Telefon auch geschäftlich nutzen wollen und somit die Anschaffungskosten in der Buchhaltung ansetzen, spielt das Rechnungsdatum *die* entscheidende Rolle.
Kurzform: Nein, das Rechnungsdatum ist nicht "die entscheidende Rolle."
Langform (vereinfacht):
Es gibt drei Bestandteile, die wichtig sind: Rechnung, Lieferung bzw. Leistung und die Zahlung.
Für die Absetzbarkeit (Minderung des Gewinns) der Lieferung spielt erstmal eine wichtige Rolle, dass ich überhaupt eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung habe.
Habe ich eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung, dann kommt es im nächsten Schritt darauf an, wann die Lieferung stattgefunden hat.
In sehr vielen Fällen ist "Rechnungsdatum = Lieferdatum" und damit darf die Ware zu dem Datum der Rechnung abgesetzt werden.
Ist das Lieferdatum jedoch einen Monat zuvor gewesen, dann wird die Ware im Vormonat abgesetzt und nicht in dem Monat, wann die Rechnung erstellt wurde.
Tl;dr Absetzbarkeit: Ordnungsgemäße Rechnung + Lieferdatum = Aufwand des Unternehmers.
Nun zur Vorsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer):
Um die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten, muss auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden sein.
Die Abziehbarkeit der Vorsteuer bezieht sich auf die Lieferung der Ware oder wenn die Zahlung vor der Lieferung stattgefunden hat, dann nach der Zahlung.
Tl;dr Abziehbarkeit: Ordnungsgemäße Rechnung + Lieferung oder Zahlung = Abziehbarkeit der Vorsteuer für den Unternehmer.
Denn man kann nicht nachträglich eine Rechnung mit einem Datum aus dem alten Jahr einfach in der aktuellen Buchhaltung des neues Jahres mit reinnehmen. Das gäbe definitiv Ärger mit dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung. Die Bezahlung gilt steuerlich ja nur als Anzahlung für beide Seiten. Erfolgs- bzw. kostenwirksam ist das erst mit spätere Ausstellung der Rechnung nach Warenlieferung.
Doch, das ist möglich. Dafür gibt es "periodengerechte" Konten, um sowas buchen zu können, wenn der Jahresabschluss schon festgestellt wurde und keine Rückstellungen oder Verbindlichkeiten im alten Jahr gebildet wurden.
In dem Fall von SHIFT handelt es sich um eine Rechnung, aber dabei handelt es sich in erster Linie um keine ordnungsgemäße Rechnung, da das Lieferdatum fehlt.
Wenn dies auf dem Lieferschein steht, dann scheint (Gerichtsurteile) das wieder i.O. zu sein.
Meine persönliche Meinung dazu: Entweder SHIFT macht daraus "Anzahlungsrechnungen" oder sie schreiben die Rechnung erst dann, wenn die Lieferung auch tatsächlich erfolgt ist. Da SHIFT (hoffentlich) beim Steuerberater sind, werden die das schon irgendwie regeln, dass dies doch i.O. ist (evtl. durch den Lieferschein).